Skip to content

Unterstützung

Sind Sie in einer Notlage und benötigen Sie Unterstützung? Zögern Sie nicht und setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

Vorgehen bei Unterstützungsgesuchen

Wenden Sie sich an die Präsidentin oder an ein anderes Verwaltungsratsmitglied. Es ist auch eine Kontaktaufnahme unter unserer Adresse info@guf-zuerich.ch möglich. Nach einem ersten Kontakt werden Sie in der Regel zu einem vertraulichen Gespräch eingeladen.

Im Normalfall muss Ihr Gesuch an einer ordentlichen Vorstandssitzung behandelt werden. Alle Vorstandsmitglieder unterstehen der Schweigepflicht. Es können auch Nichtmitglieder unterstützt werden, sofern sie an der Zürcher Volksschule mindestens zwei Jahre unterrichtet haben. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Unterstützung besteht jedoch nicht.

Gemäss unserer Statuten sind unterschiedliche Formen der Unterstützung möglich, z. B.:
– Kurzfristiges Darlehen
– Finanzielle Unterstützung oder Kostenübernahmen
– Finanzierung einer Rechtsberatung im Bereich des Sozialversicherungsrechts
– Gewährung eines Hypothekardarlehens

Es ist einfach! – Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder schreiben Sie uns ein Mail an:
kontakt@guf-zuerich.ch